Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung fordert für Menschen mit Behinderung das gleiche Recht, ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse frei zu wählen.
Dazu will das Land Baden-Württemberg mit einer Investitionsförderung für eine zeitgemäße, inklusive, bedarfsgerechte, dezentrale und wohnortnahe Infrastruktur für Menschen mit Behinderung in den Stadt- und Landkreisen beitragen.
Dabei sieht das Ministerium für Soziales und Integration auch die Förderung von innovativen, inklusiven Wohn- und Beschäftigungsangeboten für Menschen mit wesentlichen Behinderungen vor und stellt dafür mindestens 25 Prozent der jährlich verfügbaren Fördermittel zur Verfügung. 2016 lag der Förderbetrag für die innovativen Projekte bei sechs Millionen Euro.
Die Bagatellgrenze für innovative und inklusive Projekte liegt bei 50.000 Euro. Bezuschusst können 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Plätze für Menschen mit Behinderung werden. Die Förderung für die innovativen Projekte ist damit um zehn Prozent höher als die Regelförderung für Neubauten. Bei Modernisierungen sind es 20 bis 30 Prozent.
Zuwendungsfähig sind die Herstellungskosten des Gebäudes, das heißt Bauwerk, Baukonstruktion und technische Anlagen, die Kosten der Außenanlagen und die Baunebenkosten. Nicht bezuschusst werden dagegen Grundstücks- und Erschließungskosten sowie die Aufwendungen für Ausstattung.
Alle Projekte, die eine Förderung als innovativ und inklusiv beantragen, werden im Förderausschuss beraten. Und: Ein Projekt, das einer bereits als innovativ und inklusiv geförderten Idee entspricht, ist nicht von einer Förderung ausgeschlossen!
Anträge stellen können Einrichtungen in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, anderer gemeinnütziger Träger, der Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie kommunaler Gebietskörperschaften.
Dazu müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel:
„Konzeptionell sollen die Vorhaben das Miteinander von Menschen mit und Menschen ohne Behinderung fördern“, sagt Aleksandra Melzer vom KVJS. „Dabei sollen die Projekte mehr als nur ein bloßes räumliches Zusammensein gewährleisten.“ Zusätzliche Begegnungsräume werden anteilig gefördert.
Um die hinter den Projekten stehenden Ideen umsetzen zu können, sollen Kooperationen mit anderen Akteuren – auch außerhalb der Behindertenhilfe – entstehen. Diese Kooperationspartner sollen in den Entwicklungsprozess einbezogen werden. Bereits bestehende Angebote im Sozialraum und die Infrastruktur sollen eingebunden und genutzt werden.
In der Fachliteratur finden sich viele Definitionen. Möglichkeiten, wie diese Definitionen mit Leben gefüllt und in konkrete Projekte umgesetzt werden können, finden sich in dieser Online-Broschüre in Form von Best-Practice-Beispielen. So finden sich Beispiele für stationäres Wohnen in einem sehr familiären Umfeld ebenso wie Kooperationen von örtlichen Unternehmen mit einer Werkstatt für behinderte Menschen, die dort Räume mitnutzen.
Der Förderausschuss hat als Orientierungshilfe ein Kriterienhandblatt für innovative, inklusive Vorhaben entwickelt.
www.kvjs.de/.../kriterienhandblatt-leichte-sprache.pdf
Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration zur Förderung von dezentralen Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit Behinderungen (VwW Dezentrale Angebote; in Kraft getreten am 1. Juli 2025) finden Sie hier.