Dabei sieht das Ministerium für Soziales und Integration auch die Förderung von innovativen, inklusiven Wohn- und Beschäftigungsangeboten für Menschen mit wesentlichen Behinderungen vor und stellt dafür mindestens 25 Prozent der jährlich verfügbaren Fördermittel zur Verfügung. 2016 lag der Förderbetrag für die innovativen Projekte bei sechs Millionen Euro.
Wieviel Förderung gibt es?
Die Bagatellgrenze für innovative und inklusive Projekte liegt bei 50.000 Euro. Bezuschusst können 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Plätze für Menschen mit Behinderung werden. Die Förderung für die innovativen Projekte ist damit um zehn Prozent höher als die Regelförderung für Neubauten. Bei Modernisierungen sind es 20 bis 30 Prozent.
Zuwendungsfähig sind die Herstellungskosten des Gebäudes, das heißt Bauwerk, Baukonstruktion und technische Anlagen, die Kosten der Außenanlagen und die Baunebenkosten. Nicht bezuschusst werden dagegen Grundstücks- und Erschließungskosten sowie die Aufwendungen für Ausstattung.
Alle Projekte, die eine Förderung als innovativ und inklusiv beantragen, werden im Förderausschuss beraten. Und: Ein Projekt, das einer bereits als innovativ und inklusiv geförderten Idee entspricht, ist nicht von einer Förderung ausgeschlossen!
Wer kann eine Förderung beantragen?
Anträge stellen können Einrichtungen in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, anderer gemeinnütziger Träger, der Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie kommunaler Gebietskörperschaften.
Was wird gefördert?
Dazu müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel:
- Der Standortkreis muss den Bedarf und damit die Zahl der Plätze bestätigen.
- Menschen mit Behinderung sollen bei innovativen, inklusiven Vorhaben – von Anfang an – an den Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen beteiligt werden.
- Die Konzeption des Projekts wird gemeinsam entwickelt und umgesetzt.
- Die Bedarfsplanung folgt konkreten Interessen von Menschen mit Behinderung – Grundlage ist das Wunsch- und Wahlrecht.